Pflege & Betreuung

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege in der Seniorenresidenz Tensfeld. Wenn Sie beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt noch nicht in der Lage sind, wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren, wenn sich Ihr Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert hat, wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind oder einfach mal eine Auszeit benötigen.

Seit dem 1. Januar 2016 besteht auch ohne Inanspruchnahme des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege generell ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen im Jahr ausgeweitet.

Wir werden alles daran setzen, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen. Genießen Sie die Geborgenheit und lassen Sie sich umsorgen. Mit unserer mobilisierenden, aktivierenden Pflege helfen wir Ihnen dabei, wieder zu Kräften zu kommen, damit sie Sie bald wieder in Ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können.

 

Gern beraten wir Sie in diesen Angelegenheiten und erledigen bei Bedarf auch die Antragsformalitäten.

Langzeitpflege

Die Langzeitpflege ist in erster Linie für ältere Menschen gedacht, die nicht mehr im häuslichen Umfeld versorgt werden können und deren Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen anerkannt wurde.

In der Regel erfolgt dabei die Einstufung durch den MDK (Medizinischen Dienst) in einen Pflegegrad.

Doch auch Personen, für die einen Pflegegrad 1-2 gilt, die aber nur auf hauswirtschaftliche Versorgung und geringe Hilfestellungen im Alltag angewiesen sind, betreuen wir gern in unserem Haus.


Die Kosten für den Heimaufenthalt setzen sich aus drei Faktoren zusammen:

  • pflegebedingte Kosten, deren Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die bei allen Pflegegraden gleich sind
  • Investitionskosten

Wenn die Rente und/oder andere Einkünfte nicht ausreichen, um die vollstationäre Pflege zu bezahlen, kann beim zuständigen Sozialhilfeträger eine Finanzierungshilfe beantragt werden. Auch in diesen Fragen beraten wir Sie gern und nennen Ihnen die entsprechenden Stellen für die Antragsformalitäten.

Außerdem verfügen wir über eine beschützten Wohnbereich, in dem Menschen betreut werden, die an Demenz erkrankt sind.

Darüber hinaus übernehmen wir auch die kompetente Pflege von Wachkoma-Patienten, sofern sie nicht dauerhaft beatmet werden müssen, sowie von Menschen, die nach einem Schlaganfall zurück ins Leben finden müssen. Eine einfühlsame Palliativpflege ist bei uns ebenfalls möglich. Diese drei Pflegeformen sind nicht auf ältere Menschen beschränkt, jedoch von unserer Platzkapazität abhängig.

Langzeitpflege

Pflegesätze pro Monat

Eine Übersicht der Pflegesätze im Seniorenzentrum Marienhof stellen wir Ihnen gerne individuell zusammen.

Sie haben Fragen?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.