Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege im Seniorenzentrum Marienhof. Wenn Sie beispielsweise nach einem Klinikaufenthalt noch nicht in der Lage sind, wieder in die eigene Wohnung zurückzukehren, wenn sich Ihr Gesundheitszustand vorübergehend verschlechtert hat, wenn pflegende Angehörige selbst erkrankt sind oder einfach mal eine Auszeit benötigen.
Seit dem 1. Januar 2016 besteht auch ohne Inanspruchnahme des Leistungsbetrages der Verhinderungspflege generell ein Anspruch auf acht Wochen Kurzzeitpflege. Auch die Weiterzahlung des hälftigen Pflegegeldes bei Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege wurde auf acht Wochen im Jahr ausgeweitet.
Wir werden alles daran setzen, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wie möglich zu machen. Genießen Sie die Geborgenheit und lassen Sie sich umsorgen. Mit unserer mobilisierenden, aktivierenden Pflege helfen wir Ihnen dabei, wieder zu Kräften zu kommen, damit sie Sie bald wieder in Ihre gewohnte Umgebung zurückkehren können.
Pflegebedürftigkeit
in Stufen |
Leistungen seit 2015
Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
Pflegebedürftigkeit
In Graden |
Leistungen ab 2017
Max. Leistungen pro Kalenderjahr in Euro |
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– |
– |
Pflegegrad 1 |
bis zu 125 einsetzbarer Entlastungsbetrag |
sog. „Pflegestufe 0“ (mit Demenz*) Pflegestufe I-III |
1.612 für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu vier Wochen bzw. acht Wochen seit 1.1.2016 |
Pflegegrad 2-5 |
1.612 Euro für Kosten der Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen |
Gern beraten wir Sie in diesen Angelegenheiten und erledigen bei Bedarf auch die Antragsformalitäten.